Machen Sie Gesundheitsförderung zur Aufgabe in Ihrem Unternehmen!
Wir alle verbringen den größten Teil unserer Zeit an unserem Arbeitsplatz. Umso wichtiger ist es deshalb, dafür zu sorgen, dass Ihr Arbeitsumfeld für den Erhalt der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter förderlich ist. Denn Investitionen in die Gesundheitsförderung Ihres Personals bedeuten Investitionen in die Zukunft: Mehr Motivation, Gesundheit und ein gutes Arbeitsklima führen zu Kostenersparnissen. Sprechen Sie mich an – gern entwickeln wir ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen.
Einzelcoaching im Unternehmen
Ob zur Motivations- und Leistungssteigerung,
ob zur Zielfindung und zum Coaching, zum Mentaltraining, zur Raucherentwöhnung oder zur Gesund-heitsförderung – ich führe auf Wunsch auch Einzel-Coachings in Ihrem Unternehmen durch. Bei einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir uns kennen und legen zusammen
die Ziele fest.
Meine Leistungen im Überblick:
- Mentalcoaching – individuell auf die festgelegten Ziele Ihrer Mitarbeiter abgestimmt
- Blockaden lösen – ob für bessere Telefonate, Gespräche oder die Arbeit im allgemeinen
- Raucherentwöhnung mit Hypnose – zur Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter
- Selbsthypnose lernen – ein Weg für Ihre Mitarbeiter, um Stress, Angst und Blockaden zu lösen
- Individuelle Yoga-Übungen – Tipps für Ihre Mitarbeiter zum Praktizieren zu Hause
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Gesündere und stressresistentere Mitarbeiter mit mehr Motivation
- Bessere Leistungen für Ihr Unternehmen
- Senkung der Krankheitstage um 2–3 pro Jahr
- Verbesserung des Betriebsklimas
- Imagesteigerung für Ihr Unternehmen
Dazu bringe ich folgende Qualifikationen mit:
- Heilpraktiker (Psychotherapie) und zertifizierter Hypnosetherapeut
- Yogakursleiter im DTB mit Zusatzqualifikationen:
– Yogatherapie Fortbildung (Yoga bei psychischen Störungen)
– Yoga als Hilfe im Beruf (Vermeidung spezifischer Risiken und stressabhängiger Krankheiten) - Entspannungs- und Mentaltrainer (BYVG)
- Fitnessfachwirt und Ernährungsberater (BSA)
Hinweis: Bei nachfolgenden Angeboten ist eine Abrechnung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG möglich: Suchtmittelkonsum (Förderung des Nichtrauchens), Stressbewältigung und Entspannung und Ernährung (Mangelernährung, Übergewicht).